Juntas flexibles

Speak Up @Gebhardt-Stahl

Wir bei Gebhardt-Stahl pflegen eine offene und transparente Kommunikation. Alle Mitarbeitenden sind daher angehalten bei Problemen oder Missverständnissen direkt das offene Gespräch mit der Führungskraft und/oder der Personalabteilung aufzusuchen. Wir orientieren uns dabei an unseren Verhaltenskodex sowie an unseren Unternehmenswerten.

Interne Hinweise sind oftmals der erste Anhaltspunkt dafür, dass in einem Betrieb etwas nicht ordnungsgemäß abläuft. Sie sind deshalb ein wichtiges Mittel zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen und Verbesserung der betrieblichen Abläufe.

Gebhardt-Stahl ermutigt daher alle Beschäftigten, sich mit relevanten Informationen oder bei einem Verdacht frühzeitig an das Hinweisgebersystem zu wenden.

Alle Hinweise werden absolut vertraulich behandelt und der gesetzliche Hinweisgeberschutz ist jederzeit gewährleistet.

Wie es funktioniert

Das digitale Hinweisgebersystem kann unter https://speakupgsgroup.integrityline.com aufgerufen werden.

Die Abgabe eines Hinweises erfolgt über die Kachel "Eine Meldung abgeben".

Die Abgabe kann anonym mittels Ankreuzen des Feldes "Anonym bleiben" oder unter Angabe von Kontaktdaten (Name) erfolgen.

Durch Betätigen der Schaltfläche "Senden" wird die Meldung abgeschickt.

Bearbeitung der Meldung

Die Bearbeitung von Hinweisen im Hinweisgebersystem erfolgt extern durch die Vertrauensanwälte der Kanzlei ARQIS.

www.arqis.com/vertrauensanwaelte/

Seitens Gebhardt-Stahl gibt es die Fachgruppe "Speak Up", die aus Vertretern der Abteilungen Personal und Personalentwicklung, des Betriebsrats und der Geschäftsführung besteht. Sie erhalten regelmäßig nur statistische Mitteilungen über Meldungen und unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht.

Das interne Hinweisgebersystem Speak Up dient zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und steht allen Mitarbeitern, Beschäftigten und auch externen zur Abgabe von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz offen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz bewirkt für alle Personen, die unrechtmäßige Handlungen im Zusammenhang mit den betrieblichen Tätigkeiten für ihren Arbeitgeber/Beschäftigungsgeber melden, umfassenden Schutz vor Benachteiligung und Repressalien.

Speak Up

Das Hinweisgebersystem dient Meldungen zu Fällen von

  • Bestechung, Korruption und Geldwäsche
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Produktsicherheit und Produktkonformität
  • Diskriminierung und Belästigung
  • Tätlichkeiten
  • Diebstahl und Sachbeschädigung
  • Umweltschutz
  • Datenschutz

Bei akuter Gefahr für Leib und Leben sind zuständige Notfalleinsatzkräfte zu verständigen. Eine absichtlich missbräuchliche Verwendung des Hinweisgebersystems ist untersagt.

Eine mündliche Meldung kann mittels Sprachaufzeichnung erfolgen. Die Aufnahme wird in Text umgewandelt, nicht gespeichert und ist im System nur in Textform aufrufbar.

Über die Schaltfläche können Dateien oder Fotos hochgeladen werden

Der Hinweisgeber kann ein sicheres Postfach einrichten, um Informationen zu seiner Meldung zu erhalten.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere gemäß DSGVO und BDSG, sowie des Hinweisgeberschutzes werden strengstens beachtet. Personenbezogene Daten werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe gesperrt, anonymisiert und gelöscht. 

Einzelheiten finden sich in unserem Datenschutzhinweis zum Hinweisgebersystem.